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Servicehundzentrum e.V.
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Der BlindenFührhund

Ein Blindenführhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der einem Blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten soll. Blindenführhunde gelten in Deutschland rechtlich als Hilfsmittel, deren Kosten bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.

 

Ein gut ausgebildeter Führhund ermöglicht seinem Halter ein hohes Maß an individueller Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit - auch von Begleitpersonen - und verschafft seinem Halter damit persönliche Freiheit im Sinne eines selbstbestimmten Lebens.

 

Aber ein Führhund ist nicht nur eine einzigartige Mobilitätshilfe. Er hilft die bestehende Hemmschwelle zwischen Sehenden und Blinden zu überwinden und befreit blinde Menschen aus möglicher Isolation. Zudem ist er auch ein echter Freund und Gefährte.

 

 

 

Im Einzelnen haben Blindenführhunde die Aufgabe, blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jedem Ort zu führen. So leiten sie beispielsweise durch den Verkehr und sind in der Lage jegliche Art von Hindernissen selbstständig zu umgehen oder diese anzuzeigen. Seien das nun auf dem Gehweg parkende Autos, abgestellte Fahrräder, Mülltonnen, Laternenpfähle oder mobile Hindernisse wie Fahrradfahrer oder im Weg stehende Passanten.

Weiterhin gehören dazu auch Bodenhindernisse wie Pfützen, Wasserrinnen und Schlaglöcher und Höhenhindernisse wie Schranken, Schilder, Absperrketten oder herabhängende Äste. Der Hund muss also auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind, für seinen Halter jedoch zur Gefahr werden könnten. Auf bestimmte Hörzeichen hin sucht der Blindenführhund Türen, Treppen, Lifte, Zebrastreifen, Ampeln, Briefkästen, Post- oder Bankschalter, Ausgänge oder Sitzgelegenheiten. Auch Geldautomaten oder die Kasse in einem Geschäft steuert er bei Bedarf an. Im Ernstfall einer drohenden Gefahr muss sich der Hund gemäß dem Prinzip der „intelligenten Gehorsamsverweigerung" aktiv dem Hörzeichen des Blinden widersetzen, z.B. an Bahnsteigkanten oder Rolltreppen.

 

 

Daran wird der hohe Anspruch der Ausbildung für den Hund deutlich. Die Auswahl der Hunde und deren Ausbildung zum Blindenführhund erfordern ein hohes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkenntnis. Nur Hunde mit ganz bestimmten Charaktereigenschaften eignen sich für die Ausbildung. Blindenführhunde müssen wesensfest, nervenstark, intelligent, arbeitsbelastbar, friedfertig und verträglich sein. Sie dürfen auf gar keinen Fall ängstlich oder unsicher sein. Die ersten Eignungstests zum Blindenführhund werden bereits im Welpenalter von unseren erfahrenen Führhundetrainern durchgeführt. Die wesensmäßig geeigneten Welpen und Junghunde werden dann von uns fachlich begleitet in Patenfamilien liebevoll aufgezogen und sozialisiert, bevor dann mit ein bis zwei Jahren die eigentliche Ausbildung beginnt.

Wir, das Servicehundzentrum e.V., meinen, dass jeder blinde und sehbehinderte Mensch die Chance auf ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben erhalten sollte – gemeinsam im Team mit einem hervorragend ausgebildeten Blindenführhund und vertrauensvollem Partner.

Diese Harmonie und das blinde Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem künftigen Begleiter liegt uns besonders am Herzen. Eine sorgfältige Einarbeitung und Einführung vor Ort und intensive Nachbetreuung ist für uns deshalb selbstverständlich.

 

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