Die Bezeichnung Autismusbegleithund ist erst seit etwa 2010/2012 in Deutschland im Umlauf. Vorher wurde ein Autismusbegleithund oft noch unter dem allgemeinen Namen Therapiehund abgegeben. Allerdings muss ein Autismusbegleithund viel mehr als ein klassischer Therapiehund leisten. Ein Autismusbegleithund übernimmt auch Aufgaben aus dem Bereich der "normalen Assistenzhunde“.
Es gibt nicht DEN Autismusbegleithund, sondern jeder Autismusbegleithund muss auf die speziellen Bedürfnisse seines
zukünftigen Halters hin ausgebildet werden. In erster Linie soll ein Autismusbegleithund Sicherheit für seinen Halter vermitteln. Hierbei kommen Aufgaben aus dem Assistenzhundebereich ins Spiel. Vor
Beginn der Ausbildung sollte also in enger Absprache ein gemeinsames Konzept entwickelt werden.
So kann ein Hund beispielsweise dahingehend trainiert werden, dass er die Weglauftendenzen von einer Person anzeigt.
Ein weiteres Beispiel für einen Autismusbegleithund ist das Führen durch Menschenmassen. Viele Autisten fühlen sich in großen Menschenmengen unwohl und werden dann schnell panisch und unsicher. Ein Autismusbegleithund kann darauf geschult werden, den Betroffenen durch die Menge hindurchzuführen, so dass sich der Autist nur auf den Hund konzentrieren muss. In Geschäften, z.B. an der Kasse, kann sich der Hund hinter den Menschen stellen und so eine Barriere zu anderen Kunden schaffen.
Dies sind nur einige Beispiele für die Aufgaben eines Autismusbegleithundes.